Informationen zur City Tax beim MEININGER Hotel Leipzig HauptbahnhofMEININGER Hotel Leipzig Hauptbahnhof
Muss ich eine City Tax für meinen Aufenthalt bezahlen?
Ja, die Stadt Leipzig erhebt eine zusätzliche City Tax von 5,0% auf die Bruttoübernachtungsrate. Die folgenden Gäste sind von dieser Steuer befreit: Personen unter 18 Jahren, schwerbehinderte Personen (B) und deren Begleitperson, Personen mit zwingend notwendiger medizinischer Behandlung und deren Begleitperson sowie Personen, die gemäß Bundesmeldegesetz mit Haupt- oder Nebenwohnsitz an der Adresse des Hotels gemeldet sind.
Bin ich als Geschäftsreisender von der City Tax befreit?
Nein, Geschäftsreisende zahlen die City Tax.
Ich reise mit einer Gruppe oder Schulklasse an. Sind wir von der City Tax befreit?
Nein, es gibt keine Befreiung für Gruppen oder Schulklassen. Gäste unter 18 Jahren sind jedoch von der City Tax befreit.
Muss ich eine City Tax für meinen Aufenthalt bezahlen?
Ja, die Stadt Leipzig erhebt eine zusätzliche City Tax von 5,0% auf die Bruttoübernachtungsrate. Die folgenden Gäste sind von dieser Steuer befreit: Personen unter 18 Jahren, schwerbehinderte Personen (B) und deren Begleitperson, Personen mit zwingend notwendiger medizinischer Behandlung und deren Begleitperson sowie Personen, die gemäß Bundesmeldegesetz mit Haupt- oder Nebenwohnsitz an der Adresse des Hotels gemeldet sind.
Bin ich als Geschäftsreisender von der City Tax befreit?
Nein, Geschäftsreisende zahlen die City Tax.
Ich reise mit einer Gruppe oder Schulklasse an. Sind wir von der City Tax befreit?
Nein, es gibt keine Befreiung für Gruppen oder Schulklassen. Gäste unter 18 Jahren sind jedoch von der City Tax befreit.
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